Einsatz 11.05.2022

Weitere tolle Erlebnisse gab es für uns Straßenengel in dieser Woche.
Am Mittwoch spendierte Pizza Loyal einen großen Berg leckere Pizzen für unsere Ausgabe. Das war wirklich eine tolle Überraschung für unsere Gäste. Ganz herzlichen Dank dafür.
Im Chalet wurden auf einem Knobelabend Spenden für uns gesammelt. Es kamen sage und schreibe 115,-€ dabei raus. Echt klasse! Auch an das Chalet und die Gäste dort ein riesiges Dankeschön!
Und auch über die Oldenburger Spendengruppe erreichten uns viele notwendige Spenden. Danke sehr für die treue Zusammenarbeit.

Was brauchen wir gerade besonders dringend?
📍 Schnellterrinen
📍 haltbare Würstchen
📍 Feuchttücher
📍 Margarine

Wir konnten unsere Abgabeorte nochmal (quasi um eine Außenstelle 😉)erweitern:
– Brookstr. 14, Berne
– An der Großen Wisch 42 b, OL
– Ammergaustr. 117a, OL
oder über die Spendenboxen der Spendengruppe

Natürlich freuen wir uns auch über tatkräftige Unterstützung. Du hast Lust unser Ehrenamt persönlich kennenzulernen? Du möchtest auch ein Straßenengel werden? Oder einfach mal bei uns reinschnuppern? Melde dich sehr gerne, wir freuen uns drauf.

Satzung

Satzung per Jahreshauptversammlung vom 24.04.2022
Vereinsname: „Oldenburger Straßenengel“
Vereinssitz: Oldenburg in Oldenburg
Präambel
Der Verein versteht sich als solidare, tolerante, nicht diskriminierende und nach demokratischen
Grundsätzen geführte Organisation. Die Vereinsarbeit basiert wesentlich auf diesen Grundsätzen und
der Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer*Innen.

§ 1 Name, Rechtsform, Vereinssitz
1. Der Verein führt den Namen „Oldenburger Straßenengel e.V.“
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
3. Sitz des Vereins ist Oldenburg in Oldenburg.
4. Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.
5. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen
Fassung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung auf dem Gebiet der Obdachlosenarbeit, Wohlfahrt und
Mildtätigkeit durch die „unbürokratische“ Unterstützung bedürftiger Personen und ihre Tier und die
vorrangige Versorgung Obdachloser mit Nahrung, heißen Getränken und Bekleidung . Der
Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Versorgung von Obdachlosen und anderen
hilfsbedürftigen Menschen mit Lebensmitteln, heißen Getränken und warmer Bekleidung. Auch die
Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen in diesem Bereich (z.B. durch eine eventuelle
Nutzung von Räumen der Organisation/en); Förderung und Hilfe für Alte, Kranke und sozial Schwache,
indem wir diese (auch) mit Informationen über Hilfsmöglichkeiten versorgen, ihnen Anlaufstellen
nennen bzw. sie zu diesen begleiten.
3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Beitritt in den Verein
1. Spenden bedürfen keiner Mitgliedschaft. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt. Für den
Beitritt ist ein schriftlicher Mitgliedsantrag zu stellen. Es gibt zwei Arten von Mitgliedern.
2. Zum einen gibt es aktive Mitglieder. Sie können regelmäßig Sach- und Geldspenden einbringen. Sie
können an Vereinssitzungen teilnehmen und haben ein Stimmrecht bei anstehenden Beschlüssen. Der
Mitgliedsantrag wird vom Vorstand nach freiem Ermessen bewilligt oder abgelehnt. Bei Ablehnung des
Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.
3. Zum anderen gibt es passive Mitglieder (Fördermitglieder). Sie können regelmäßig Sach- und
Geldspenden einbringen. Passive Mitglieder können private Personen, Institutionen oder Firmen sein.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Austritt
aus dem Verein.
2. Ein Mitglied kann durch den einstimmigen Entschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen
werden, wenn es in gröblicher Art und Weise gegen die Satzung und Anordnungen der Vereinsorgane
verstößt bzw. den Verein und seine Interessen dadurch schädigt. Ein wichtiger Grund für einen
Vereinsausschluss liegt insbesondere vor, wenn:
-> 1. das Mitglied in erheblicher Weise gegen die ihm aufgrund der Satzung obliegenden Verpflichtungen verstößt,
-> 2. Mitglieder der Vereinsorgane beleidigt und in ihrer Ehre verletzt,
-> 3. Straftaten zu Lasten des Vereins oder seiner Mitglieder begeht,
-> 4. sich in der Öffentlichkeit negativ, beleidigend oder kritisch über den Verein äußert.
3. Jeder Austritt – sei es von aktiven oder passiven Mitgliedern aus dem Verein – ist dem Vorstand formlos
schriftlich – auch online – mitzuteilen und wird mit dem darauf folgenden Monat gültig.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt
die Mitgliederversammlung.
2. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden grundsätzlich per Überweisung bzw. Dauerauftrag
entrichtet.
3. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu
tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig bis
zum 15. eines laufenden Monats und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins
eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich
das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn das
Mitglied trotz einmaliger schriftlicher Mahnung auch einen Monat nach der Mahnung mit der Zahlung
von Beiträgen in Verzug ist. Der Beschluss über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.


§ 6 Vereinsvermögen
1. Das Vereinsvermögen ist zu vermehren und möglichst ertragreich in eigene Aktionen zu investieren.
2. Das Vereinsvermögen soll regelmäßig durch Benefiz-Veranstaltungen und andere Maßnahmen
vermehrt und in neue Hilfsprojekte investiert werden.
3. Dem Vereinsvermögen wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Geld- und
Sachspenden).


§ 7 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich gegen
Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
3. Die Entscheidung über Art und Umfang der entgeltlichen Vereinstätigkeit nach Abs. (2) sowie dessen
Höhe, trifft der Vorstand.
4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung
oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen.
5. Der Anspruch auf angemessenen Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem Monat
nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die
Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden
6. Der Vorstand des Vereins kann einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche
Aufwendungen, die ihm durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind gelten machen. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefonkosten . Ferner Kosten für ein EDV
Programme /Hardware für den Verein in angemessenem Umfang.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft / des Vereins.

§ 8 Anpassung des Vereins an veränderte Verhältnisse
1. Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Vereinszwecks
vom Vorstand nicht mehr für sinnvoll gehalten wir so wird dieses Thema im Rahmen einer
Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgetragen. Die Entscheidung fällt dann im Rahmen der
Abstimmung durch die Mitgliederversammlung .
2. Der neue Vereinszweck hat gemeinnützig zu sein und auf dem Gebiet der Mildtätigkeit und Wohlfahrt
zu liegen. Eine entsprechende Satzungsänderung erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung.
3. Die Mitglieder können die Auflösung des Vereins beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr
zulassen, den Vereinszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.


§ 9 Stellung des Finanzamtes
Beschlüsse über Satzungsänderungen und der Beschluss über die Auflösung des Vereins sind dem
zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins betreffen, ist
die Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzuholen.


§ 10 – ohne Inhalt –
§ 11 –ohne Inhalt –


§ 12 Vereinsorgane
1. Der Verein handelt durch seine Organe.
2. Vereinsorgane sind der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB
der*die 1. Vorsitzende …………………………………………………………(Vorstandsmitglied),
der*die 2.Vorsitzende ………………………………………………………….(Vorstandsmitglied),
der*die Kassenwart*in ………………………………………………………….(Vorstandsmitglied)
zum erweiterten Vorstand gehören mindestens zwei stimmberechtigte Beisitzer mit den
Aufgabenschwerpunkten: Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des/der Kassenwart*in
und die ordentliche Mitgliederversammlung.


§ 13 Vorstand
1. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner
Geschäfte.
2. Der Vorstand ist zuständig für die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
einschließlich der Aufstellungen der Tagesordnung.
3. Zudem muss er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausführen.
4. Der Vorstand ist für die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts
verantwortlich.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
6. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
37. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung besondere Vertreter bestellen. Diese*r
ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teilzunehmen.
8. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
9. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
10. Der Vorstand übt das Hausrecht aus.
11. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren
gewählt.
12. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzende*r,
2.Vorsitzende*r und Kassenwart*in) vertreten.
13. In der Vorstandssitzung können besondere Vertreter bestimmt werden, welche*r nicht Mitglied des
Vorstandes sein muss. Diese*r hat ausschließlich die durch die Vorstandssitzung beschlossenen
Aufgaben auszuführen und vertritt den Verein nach außen als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB.
14. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds des Vorstandes durch die
Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl
eines Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem
Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des
Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
15. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von einem Vorstandsmitglied
einberufen. Einberufungsfrist von einer Woche muss eingehalten werden. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
16. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren und Bedarf die Unterschrift eines
Vorstandsmitglied und des*der Protokollführer*in.


§ 14 Mitgliederversammlung/ Vereinsorgan
1. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des
Vorstands , Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins, die Entgegennahme des Jahresberichts und
die Entlastung des Vorstands, Wahl der Kassenführer*innen, Wahl des Kassenprüfers, Festsetzung von
Beiträgen und Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins,
Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der
Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine
Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
mindestens 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe
verlangt.
3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt per Brief auf dem Postweg an das jeweilige Mitglied
4. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen
und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes
Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand
schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
5. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in
der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die
Auflösung des Vereins oder Änderung der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben.
6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem*seiner
Stellvertreter*in geleitet oder des*der Kassenwart*in. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist.
7. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite
Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht
auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
8. Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder.. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei
Vierteln, der Beschluss über die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der
anwesenden Mitglieder.
9. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen
(siehe § 12 der Satzung). Das Protokoll wird vom Vereinsvorstand unterzeichnet.


§ 15 Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer*in für drei Jahre.
2. Aufgaben des/der Kassenprüfer*in
a. Jahresabschluss für das Prüfungsjahr
b. Buchhaltung mit Belegprüfung
c. satzungsgemäße Mittelverwendung


§ 16 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, Streitigkeiten
1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der*die Vorsitzende des Vorstands und sein*seiner
Stellvertreter*in gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung
keine anderen Personen beruft.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter / gemeinnütziger Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an das : Diakonisches Werk der Ev-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. , Kastanienallee 9-11,
26121 Oldenburg , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige
Zwecke zu verwenden hat.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund
aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
4. Bei Streitigkeiten innerhalb der Organe ist das Schiedsgericht in Oldenburg zuständig.


Oldenburg, 09.05.2020 , letzte Änderung der Satzung per Jahreshauptversammlung vom 24.04.2022

Vorstandswechsel

Ein liebes Hallo in die Runde, heute möchten wir euch über die Veränderungen in der Vorstandsbesetzung der Oldenburger Straßenengel informieren. Mona und Heiko Körber haben ihren Vorsitz bei den Oldenburger Straßenengel abgegeben. Viele von euch kennen Mona und Heiko persönlich oder über andere Kontaktmöglichkeiten und wissen, was sie alles geleistet haben. Sie waren von Anfang an dabei und absolut federführend für die Vereinsgründung. Nun ziehen sie sich aus privaten und gesundheitlichen Gründen aus der Vorstandsarbeit zurück. Mona Körber hat den Verein als 1. Vorsitzende von Beginn an sehr geprägt und vorangetrieben, ebenso ihr Ehemann Heiko als Kassenwart. Hierfür sind ihnen alle Mitglieder außerordentlich dankbar, denn ohne sie gäbe es die Oldenburger Straßenengel gar nicht. Als Mitglieder bleiben Mona und Heiko dem Verein weiterhin erhalten. Liebe Mona, lieber Heiko, habt herzlichen Dank für euer unglaubliches Engagement. Wir freuen uns über eure weitere Unterstützung. Auf der kürzlich stattgefundenen Mitgliederversammlung hat der Verein einen neuen Vorstand gewählt: 1. Vorsitzende: Liane Neumann, 2. Vorsitzende: Anke Weber, Kassenwartin: Nicole Timmermann, Beisitz Öffentlichkeitsarbeit: Marion Sandker, Beisitz Kassenwart: Jörg Neumann. Dem neuen Vorstandsteam alles Gute und viel Freude bei den anstehenden Aufgaben.

Einsätze im Mai

Auch in der vergangenen Woche konnten wir wieder umfänglich unterstützen. Am Mittwoch konnte unser Team (Christa, Ilona, Dieter, David) am Bahnhofsvorplatz ca 40 Menschen mit einer warmen Mahlzeit, Backwaren und Getränken versorgen. Am Samstag ging es vor der Hauptpost weiter. Zum Team gehörten Sonja, Anke W., Vera, Marion, Gudrun, Anja und Anke V.(leider nicht auf dem Foto). Neben Lebensmitteln etc. für die kommenden Tage gab es ganz leckere Currywurst und Schnitzel. Beides wurde uns von der Fa. Bley zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die immer wiederkehrende Unterstützung. Ebenfalls ein großer Dank an das Team vom DRK (Stephan u. Arne) für die regelmäßige tolle Zusammenarbeit. Darüber hinaus konnten Sonja und Stephan an ihrem Kleidertisch wieder viele unserer Gäste mit benötigter Kleidung ausstatten. Zusätzlich zu den üblichen Vorbereitungen, zum Kochen und zur Ausgabe, muss natürlich auch unser „Inventar“ in Ordnung gehalten werden und so wurden zB die Einsatztische intensiv geschrubbt. Wir können euch versichern: selbst solche Dinge machen im gut gelaunten Team Spaß. 🤩Ihr möchtet auch im gut gelaunten Team mitwirken? Ihr seid herzlich willkommen, meldet euch einfach bei uns zum Reinschnuppern. Oder ihr möchtet uns mit Spenden unterstützen? Auch das ist super. Gerade wird Folgendes benötigt:-haltbare Würstchen-Fischkonserven-Knäckebrot-Feuchttücher (für einen Großteil unserer Gäste eine unkomplizierte und wichtige Möglichkeit für Hygienemaßnahmen)Abgabe: Ammergaustr. 117a, Poeler Ring 12 oder wie gehabt auch die Spendenboxen.Habt herzlichen Dank für jegliche Hilfe und Unterstützung. Nur dadurch sind unsere Einsätze überhaupt möglich!

Lagertag ist Mittwoch

Mittwochs ist viel los bei uns Straßenengeln. Während das heutige Mittwochsteam (Christa, Ilona, Inge, Dieter und David) in der Kreuzkirche leckeren Kartoffel-Gemüsetopf mit Fleischeinlage kochte und später am Bahnhof gut 40 Portionen verteilte, packte ein weiteres Team (Lilly, Vera, Nanke und Marion) im Lager Taschen etc. für die Samstagsausgabe (Foto). Zusätzlich wurden eure tollen Spenden sortiert und für die Weitergabe vorbereitet. Ein herzliches Dankeschön geht diesmal an Fr. Mosqueda-Steinhoff, Tanja Hofer, Matthias Emigholz, Inga Knönagel, Wolf Petter, Claudia Ferger, Louise und last but not least auch wieder an die treuen Spender der Oldenburger Spendengruppe. Nur durch eure Unterstützung können wir die Versorgung aufrecht erhalten.
Wer sich fragt, was gerade ganz besonders benötigt wird:
– Würstchen in Dosen/Gläsern
– Fischkonserven
– Knäckebrot
Spendet gerne weiterhin in die Spendenboxen oder in die bereitstehenden Kisten in der Ammergaustr. 117a und Poeler Ring 12. Besten Dank und seid gewiss, dass eure Spenden wirklich für Erleichterung bei vielen Menschen in Not sorgen.

Einsatz am 12.12.2020

Für Euch im Einsatz waren : Jessica, Marion, Maryam, Jasmin, Sandra, Nicole und Köchin des Tages Jennifer.

Warme Mahlzeit: Nudeln in einer Frischkäse Sauce mit Gemüse.

Wie jeden Samstag ist natürlich auch heute ein Team von aus ausgerückt um Bedürftige und Obdachlose zu versorgen.

Leider müssen wir heute mit euch auch mal traurige Nachrichten teilen. Wie ihr alle wisst, sind wir keine zweite Tafel und können deshalb nicht zusätzlich rund 4000 Tafel Nutzer in Oldenburg versorgen. Unser Fokus liegt auf obdachlosen und besonders bedürftigen Menschen in Oldenburg und Umgebung.

Leider durften wir heute die Erfahrung machen, dass nicht alle Menschen einsehen, dass wir eine Notfallversorgung sind. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter wurden dabei auf das Übelste beschimpft und eine Mitarbeiterin, die einen Migrationshintergrund hat , auf sehr abscheuliche Weise rassistisch beleidigt. Sowas dulden wir natürlich nicht. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten.

Aber natürlich gibts nicht nur Negatives zu berichten. Der Rest der Nutzer hat sich vorbildlich verhalten und jeder Zeit Abstand gehalten und MNS getragen.

Heute hatten wir zudem einen Besuch von Stefan D. der uns Schoki- Weihnachtsmänner und Schnellterrinen brachte. Die liebe Janina hat uns für die heutige Ausgabe Kekse gespendet und Marianne war so lieb und mit vielen Lebensmitteln und warmen Decken auszustatten. Vielen lieben Dank euch 🥰

Wir würden uns freuen wenn ihr unsere Arbeit weiterhin unterstützt :

http://ol-strassenengel.de/?page_id=106

Engel on Tour am 09.12.2020

Gastwirt des Tages : MUNDFEIN , Inhaber : Christian und und Nadine Matzke und in Vertretung Patrik Pressel und Sino Sinani ❤️-lichen Dank!

Für Euch im Einsatz waren heute : Barbara, Tanja , Nadine , Ben und Gerhard

Tja und was sollen wir sagen … leider mal wieder die gleiche Demo… aber dieses Mal wussten wir ja schon was auf uns zukommt…

Diese Woche wurden wir von Mundfein mit 30 leckeren Pizzas ausgestattet. Unsere Obdachlosen und Bedürftigen empfanden es als absoluten Luxus dass sie dieses Mal aus verschiedenen Sorten aussuchen duften. Aussuchen – für die meisten für uns ganz selbstverständlich. Für diese Menschen ein absoluter Luxus… einfach mal die Wahl haben, selber bestimmen zu können. Das aussuchen worauf man wirklich Lust hat. Einige waren so gerührt dass das ein oder andere Tränchen floss. Super geschmeckt haben natürlich alle Sorten …

Natürlich gab es auch heißen Kaffee, dicke Socken , Mützen, Schals , Schlafsäcke usw von unseren Teams. Das schöne an der Engel on Tour ist dass wir uns auch Zeit nehmen können für Gespräche ( selbstverständlich unter den geltenden Hygieneregeln). Unser Angebot ist mittlerweile bekannt und die Menschen freuen sich sehr dass wir direkt zu ihnen kommen. Sie warten schon auf uns! Obwohl wir erst gut einen Monat mit diesem zusätzlichen Projekt unterwegs sind, sind wir für die Menschen schon heute nicht mehr wegzudenken…

Wir würden uns freuen wenn ihr unsere Arbeit unterstützt:

http://ol-strassenengel.de/?page_id=106

Einsatz am 05.12.2020

Im Einsatz waren: Maryam, Sandra, Melanie, Steffi, Zoltán, Simone und „Köchin des Tages“ Heidi.

Bereits am Freitag hatten wir von der Nadorster Werbegemeinschaft, vertreten durch Nicole Schloms, 200 Stutenkerle und von der Baumschule Radtke ( in Kooperation mit Edeka Bruns aus Friedrichsfehn) 50 voll gepackte Nikolaus – Taschen bekommen. Um es richtig schön am Nikolaus zu machen, brachte uns Gerhard von der Tafel Oldenburg am Samstag noch leckere Äpfel und Mandarinen vorbei. Allen Spendern ein ❤️– liches Dankeschön.

Am Samstag wurde dann eine vitaminreiche Gemüsesuppe mit Geflügelwürstchen gekocht. Unser Team war mehr als fleißig am Schnippeln.

Am Bahnhof wurden wir dann von Felix Wenzel, der als Fotograf im Auftrage der Stiftung der LzO ( die uns eine sehr großzügig Spende gemacht haben, mehr dazu kommt in einem eigenen Beitrag, die Fotos gibts dann ebenfalls zu sehen ) agierte, während unserer Arbeit begleitet. Vielen Dank für Ihren professionellen Umgang mit diesem doch sehr sensiblen Thema.

Insgesamt konnten wir heute wieder rund 100 Menschen mit einer warmen Mahlzeit und Lebensmitteltaschen versorgen.

Bitte denkt weiter an unsere Wunschbaum – Aktion. Uns haben diese Woche noch zahlreiche weitere Wünsche erreicht, die wir ab morgen in weiteren Filialen der LzO an die Weihnachtsbäume hängen werden. Folgt dazu bitte unseren Updates.

Aktion: „Wunschbaum“ -Jeder kann ein Engel sein!

Noch bis zum 17.12 können Sie Obdachlosen und besonders Bedürftigen ihre Weihnachtswünsche erfüllen❤️

Folgende Filialen sind per heute ausgestattet mit Wunschzetteln:

  • Filiale Kreyenbrück: Cloppenburger Str. 304, 26133 OL
  • Filiale Osternburg: Bremer Str. 21, 26135 Ol
  • Filiale Bloherfelde: Bloherfelder Straße 129, 26129 OL
  • Filiale Nadorst: Nadorster Str. 101, 26123 Ol
  • Filiale Bürgerfelde: Alexanderstraße 336, 26127 Ol
  • Filiale Ofen: Hainbuchenbuchweg 2,26160 Bad Zwischenahn
  • Filiale Ofenerdiek: Ofenerdieker Straße 2, 26125 OL⛔️
  • Filiale Eversten: Hauptstraße 27, 26122 Ol⛔️

In Eversten sind alle Wünsche abgepflückt worden, 🙏🏼 vielen Dank

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Aktion Wunschbaum in Kooperation mit der LzO

Werde Weihnachtself/in!Leider dürfen wir dieses Jahr keine Weihnachtsfeier im klassischen Sinne veranstalten. Geschenke soll es aber trotzdem geben bei unserer Ausgabe am 19.12.2020.

Natürlich gibt es auch etwas Besonderes zu essen..

Deshalb haben wir uns dieses Jahr etwas ganz besonderes ausgedacht. Unsere Engel haben bereits in den letzten Wochen „Wunschzettel“ ausgeteilt. Dort konnten Obdachlose und besonders Bedürftige einen Wunsch im Wert von maximal 20,00 Euro notieren. Diese Zettel hängen nun an von unserem Team gebastelten Anhängern an zahlreichen Weihnachtsbäumen in Filialen der LzO im Oldenburger Stadtgebiet (Liste ist oben und wird aktualisiert).

Dort können Sie von Euch/ Ihnen abgepflückt werden und Ihr/Sie könnt/en einer bedürftigen Person einen Weihnachtswunsch erfüllen. (genaue Beschreibung in den Bildern).

Im Namen der Bedürftigen bedanken wir uns recht herzlich für die tolle Kooperation mit der LzO, sowie bei allen Spendern die sich als Weihnachtselfen beteiligen.

Einsatz am 28.11.2020

Kurz und knapp, die Einsätze werden von Woche zu Woche intensiver und anstrengender die Bedürftigkeit wird immer größer.

So ein Einsatz am Samstag ist nicht eben mal so gemacht. Die Engel, die im Einsatz sind bilden ab dem Samstag vor dem Einsatz eine Whatsappgruppe in der abgesprochen wird, wer was macht, was gekocht wird und auch wie es ablaufen soll. Im Hintergrund, was kaum keiner sieht, läuft die ganze Logistik, Anfragen beantworten, Spenden annehmen und schauen, wann wer wo etwas annehmen kann. Die Taschen für das Wochenende werden schon Mitte der Woche vor gepackt, damit diese bereits am Freitag an einen der Engel für den Samstageinsatz übergeben werden kann. Die Engel sind die ganze Woche im Einsatz.

An diesem Samstag waren für Euch Thea, Sandra, Annika, Sebastian, Anke, Tanja und Jörg im Einsatz.

Kochpate war an diesem Samstag Bley Fleisch- und Wurstwaren aus Edewecht. Wir haben haben an diesem Wochenende Gulaschsuppe und Kartoffeln bekommen.

Am Samstagmittag haben wir uns getroffen um den Tageseinsatz zu leisten. Suppe erhitzen, Kartoffeln schnippeln, Brote schneiden und verpacken usw…

Als wir um kurz nach 15:30 am Bahnhof sind, stehen dort schon sehr viele Menschen, die auf uns warten. Wir haben an diesem Samstag knapp 80 warme Mahlzeiten, 109 gepackte Taschen mit Lebensmitteln, Hygieneartikel , so wie Hunde und Katzenfutter und auch wärmende Bekleidung und auch Decken ausgegeben.

Der Bedarf wächst immer weiter und wir freuen uns auf Eure Unterstützung.