Präambel

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Der Verein versteht sich als solidare, tolerante, nicht diskriminierende und nach demokratischen Grundsätzen geführte Organisation. Die Vereinsarbeit basiert wesentlich auf diesen Grundsätzen und der Mitarbeit ehrenamtlicher HelferInnen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist die Förderung auf dem Gebiet der Obdachlosenarbeit, Wohlfahrt und
Mildtätigkeit durch die „unbürokratische“ Unterstützung besonders bedürftiger Personen und ihre Tier und die vorrangige Versorgung Obdachloser mit Nahrung, heißen Getränken und Bekleidung . Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Versorgung von Obdachlosen und anderen besonders hilfsbedürftigen Menschen mit Lebensmitteln, heißen Getränken und warmer Bekleidung. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen in diesem Bereich (z.B. durch eine eventuelle Nutzung von Räumen der Organisation/en); Förderung und Hilfe für Alte, Kranke und sozial Schwache,
indem wir diese (auch) mit Informationen über Hilfsmöglichkeiten versorgen, ihnen Anlaufstellen nennen bzw. sie zu diesen begleiten.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.