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Der Verein versteht sich als solidare, tolerante, nicht diskriminierende und nach demokratischen
Grundsätzen geführte Organisation. Die Vereinsarbeit basiert wesentlich auf diesen Grundsätzen und
der Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer*Innen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen
Fassung.
Zweck des Vereins ist die Förderung auf dem Gebiet der Obdachlosenarbeit, Wohlfahrt und
Mildtätigkeit durch die „unbürokratische“ Unterstützung bedürftiger Personen und ihre Tier und die
vorrangige Versorgung Obdachloser mit Nahrung, heißen Getränken und Bekleidung . Der
Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Versorgung von Obdachlosen und anderen
hilfsbedürftigen Menschen mit Lebensmitteln, heißen Getränken und warmer Bekleidung. Auch die
Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen in diesem Bereich (z.B. durch eine eventuelle
Nutzung von Räumen der Organisation/en); Förderung und Hilfe für Alte, Kranke und sozial Schwache,
indem wir diese (auch) mit Informationen über Hilfsmöglichkeiten versorgen, ihnen Anlaufstellen
nennen bzw. sie zu diesen begleiten.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.